AGB
1. Leistungen, Anmeldung:
Der Umfang der Leistungen der Motorradtraining und Events von Pitbike Academy OWL ist auf diesen Internetseiten beschrieben. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer, für die Vertragsverpflichtung steht der Teilnehmer ein. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung (Rechnung) zustande.
2. Zahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Preises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der gebuchten Leistungen durch Pitbike Academy OWL. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Mit Erhalt der Rechnung wird die in der Rechnung ausgewiesene betrag fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Informationen zu dem Training/Event erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Training/Event Beschreibungen.
3. Mindestteilnehmerzahl:
PitbikeTraining OWL behält sich vor, ein Event oder einen Training bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 3 Personen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird dem Teilnehmer die entsprechende Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und das Training/Event nicht durchgeführt wird, spätestens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Termin mitgeteilt. Bei Absage eines Training/Event durch PitbikeTraining OWL werden bereits geleistete Zahlungen umgehend an den Teilnehmer zurückerstattet.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Training/Event Beschreibung, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf des gebuchten Trainings/Event nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Training/Event Beginn von den Training/Event zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Training/Event beginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an den Training/Event teilnimmt. Pitbike Academy OWL kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Training/Event-Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte gegenüber Pitbike Academy OWL als Gesamtschuldner für den Training/Event preis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Pitbike Academy OWL. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er den Training/Event nicht an, kann der Veranstalter vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittspauschale (Stornogebühren) die Pitbike Academy OWL im Falle des Rücktritts von den Training/Event vom Teilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt:
– 55 bis 45 Tage vor Beginn 25 % des Training/Event Preises
– 44 bis 30 Tage vor Beginn 50 % des Training/Event Preises
– 29 bis 15 Tage vor Beginn 75 % des Training/Event Preises
– 14 bis 8 Tage vor Beginn 90 % des Training/Event Preises
– ab 7 Tage vor Beginn 100 % des Training/Event Preises
Vorgenannte Beträge sind pauschale Entschädigungen. Nimmt ein Teilnehmer Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes. Es wird der Abschluss einer Rücktrittsversicherung empfohlen.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände:
Wird das Training/Event infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Pitbike Academy OWL als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Pitbike Academy OWL für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Training/Event noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht – Abhilfe verlangen:
Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Pitbike Academy OWL nicht zu vertreten hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei den zuständigen Trainer/Instruktor anzuzeigen. Ist ein Trainer/Instruktor nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Pitbike Academy OWL direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Pitbike Academy OWL eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Pitbike Academy OWL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Training/Event bei Pitbike Academy OWL schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem das Event nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Pitbike Academy OWL die Ansprüche schriftlich zurückweist.
8. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO. Es besteht seitens Pitbike Academy OWL keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, sich an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung teilzunehmen. Weiter sichert der Teilnehmer Pitbike Academy OWL zu, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an den Training/Event teilzunehmen.
Alle Teilnehmer erklären sich damit Einverstanden im Falle eines Sturzes 10€ zu zahlen.
9. Beachtung von Anweisungen:
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung des Training/Event durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Pitbike Academy OWL das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an den Training/Event auszuschließen. Die Trainier/Instruktoren sind nicht berechtigt für Pitbike Academy OWL rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
10. Haftung:
Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer stellt Pitbike Academy OWL und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Pitbike Academy OWL bleibt davon unberührt. Soweit Pitbike Academy OWL die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Pitbike Academy OWL lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Pitbike Academy OWL übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke/Übungsgelände zurückzuführen sind. Pitbike Academy OWL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden und die in der Training/Eventausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Pitbike Academy OWL übernimmt zu keiner Zeit die Haftung an Personen- Sach- und Folgeschäden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Pitbike Academy OWL erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer.
10.a
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, auf der Foto-CD der Tour den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden und ggfs. Pitbike Academy OWL zur Werbung für Pitbike Academy OWL verwendet. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht.
11.Rücktrittskosten-Versicherung/ Motorrad-Schutzbrief:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung sowie eines Schutzbriefes. Ich versichere mit meiner Unterschrift, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pitbike Academy OWL gelesen und verstanden habe und deren Inhalt akzeptiere.
12. Gerichtsstand:
Bad Oeynhausen
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